Zusammengesetzte Verpackungen sind zulssig. 

Die allgemeinen  Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Zustzliche Vorschriften:
1. Die Verpackungen mssen einen fllungsfreien Raum von mindestens 10 % haben.
2. Die Verpackungen mssen mit einer Lftungseinrichtung versehen sein.